Selbsthilfegruppen-Treffen sind Veranstaltungen und fallen in Hamburg unter §9 der Eindämmungsverordnung. Daher gilt für ab Freitag, 04. März 2022:
Für Sportangebote im Magnus-Hirschfeld-Centrum gilt weiterhin die 3G Regelung
Für gastronomische Angebote gilt weiterhin die 3G Regelung
Es sind die allgemeinen Hygienevorgaben nach §5 der Eindämmungsverordung weiterhin einzuhalten! Diese lauten wie folgt:
Bei der Durchführung von Veranstaltungen jeglicher Art sowie bei dem Betrieb von für den Publikumsverkehr geöffneten Einrichtungen, Gewerbebetrieben, Geschäftsräumen, Gaststätten, Beherbergungsbetrieben, Ladenlokalen oder sonstigen Angeboten mit Publikumsverkehr, insbesondere den in dieser Verordnung aufgeführten, gelten die nachfolgenden Vorgaben zur Verringerung des Risikos einer Infektion mit dem Coronavirus (allgemeine Hygienevorgaben):
Die Einhaltung der Vorgaben nach Satz 1 ist durch geeignete personelle, technische oder organisatorische Maßnahmen zu gewährleisten. Auf die Vorgabe nach Satz 1 Nummer 1 ist durch schriftliche, akustische oder bildliche Hinweise aufmerksam zu machen.